IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 TMG
Die Fee Agentur GmbH
Adresse: Ahornergasse 11/45, 1070 Wien
Telefon: +43 660 6000086
E-Mail: office@diefee.at
Inhaberin: Lidija Kondratenko
Firmengericht: Handelsgericht Wien
Firmenbuchnummer: FN 613134v
Umsatzsteuer-ID: ATU 80038004
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Fee Agentur GmbH
1. Geltung, Vertragsabschluss
Die Fee Agentur GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Agentur zustande.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2. Konzept- und Ideenschutz
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von der Agentur im Rahmen des Konzeptes kreative Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3. Mitarbeiterschutzklausel
Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses eine Kontaktierung und Vermittlung von Geschäftskontakten des Auftraggebers erfolgt und diese Geschäftskontakte für den Auftraggeber, der sie pflegt, für das wirtschaftliche Fortkommen von wesentlicher Bedeutung und schützenswert sind.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Auftragnehmer daher während eines Zeitraumes von einem Jahr untersagt, (ehemalige) Mitarbeiter des Auftraggebers – auch über Dritte – abzuwerben, anzustellen oder als freie Mitarbeiter zu beschäftigen. Als Mitarbeiter gelten sämtliche Personen, deren sich der Auftraggeber zur Erfüllung seines Auftrags gegenüber dem Auftragnehmer bedient hat.
Sofern seitens des Auftragnehmers gegen die Schutzklausel verstoßen wird, verpflichtet er sich für jeden Fall der Verletzung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 an den Auftraggeber. Die Vertragsstrafe ist dem richterlichen Mäßigungsrecht entzogen, die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruchs bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der eindeutigen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Die Arbeitskräfte der Agentur treten in kein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigen. Der Beschäftige ist den Arbeitskräften bezüglich der Gleichbehandlungsvorschriften und Diskriminierungsverbote wie ein Arbeitgeber verpflichtet. Als Arbeitgeber (Überlasser) der überlassenen Arbeitskräfte ist der Agentur das Betreten der Arbeitsplätze während der Arbeitszeiten zu gestatten.
Der Beschäftige ist alleine verantwortlich für jegliche vertrags- oder gesetzeswidrige Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
Die Agentur erstellt ganzeinheitliche Personalkonzepte und Veranstaltungskonzepte und kümmert sich um deren Durchführung vor Ort, der Leistungsumfang wird aufgrund individueller Vereinbarungen getroffen und dem Vertragsabschluss zu Grunde liegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Agentur alle Informationen, Unterlagen und Daten, die zur Konzipierung des Leistungsumfanges und zur anschließenden Leistungserbringung nötig sind, zur Verfügung zu stellen.
5. Arbeitszeiten
Für die Dauer der Überlassung gilt der Beschäftige im Sinne des Arbeitszeitschutzes als Arbeitgeber. Er hat da- her sämtliche arbeitszeitrechtlichen, gesetzlichen oder kollektivvertraglichen, in seinem Betrieb geltenden Bestimmungen zu beachten.
Die Agentur ist für die Einhaltung der Arbeitszeitschutzbestimmungen während der Erfüllung des Vertrages verantwortlich. Den Arbeitnehmern steht während ihrer Tätigkeit, wenn diese mehr als 6 Stunden beträgt, eine Pause im Ausmaß von mindestens 30 Minuten zu, während der Nachtarbeitszeit zusätzlich 10 Minuten. Der Auftraggeber hat die Ruhepausen zu uneingeschränkt zu gewähren. Falls Arbeitskräfte für mehr als 8 Stunden benötigt werden, wird die Agentur die Arbeitskräfte in Schichten einteilen. In jedem Fall wird die volle Verrechnung der Pausenzeit durch die Agentur gegenüber dem Auftraggeber vereinbart.
6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig aus-wählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
7. Nebenabreden zur Leistungsvereinbarung
Nebenanreden, die den vertraglichen Leistungsumfang ergänzen oder abändern bedürfen der Schriftform.
Änderungen des Leistungsumfanges sowie Abänderungen der Leistungserbringung, welche nach Vertragsabschluss nötig werden, sind zulässig, sofern sie einvernehmlich vereinbart sind und solange sie nicht von erheblichem Umfang sind und das Gesamtkonzept der Vereinbarung nicht wesentlich beeinträchtigen.
8. Vorzeitige Auflösung des Vertrages
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9. Stornierung
Im Falle einer Vertragsauflösung oder Stornierung von Agenturleistungen durch den Auftraggeber vor Leistungserbringung ist der Auftraggeber verpflichtet alle bis zum Zeitpunkt entstandenen Fremdkosten sowie 30% der Nettoauftragssumme als Entschädigung zu zahlen. Diese Stornosumme steigt auf 50% des Auftragswertes bei einer Stornierung innerhalb zwei Kalenderwochen vor dem geplanten Leistungsbeginn. 100% fallen bei einer Stornierung innerhalb von einer Kalenderwoche vor dem geplanten Leistungsbeginn an.
10. Abrechnung
10.1.Die Abrechnung der Personalaufwände erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
10.2. Die Fälligkeit und Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme ergibt sich aus der Vertragsvereinbarung. Wurde diesbezüglich nichts vereinbart, so ist die Agentur berechtigt jede einzelne Leistung sofort nach der Erbringung in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Zur Deckung der Aufwendungen kann die Agentur auch Vorschüsse verlangen.
10.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Ersatz allfälliger zur Leistungserbringung nötiger Barauslagen und Aufwendungen jeweils binnen 7 Tagen. Zu Barauslagen zählen: sämtliche Zugtickets zum Erfüllungsort und wieder zurück, Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr, Taxifahrten falls die An-oder Heimfahrt nicht mit dem öffentlichen Verkehr möglich oder unzumutbar ist, Benzinkosten, Mautgebühren, Visa und Übernachtungskosten sowie etwaige Gebühren für Genehmigungen.
10.3. Infolge von Krankheit oder Unfall an der Erbringung der Leistung verhinderte eingesetzte Arbeitskräfte werden von der Agentur ersetzt, allfällige dadurch anfallende Mehraufwendungen und Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
11. Vertragserfüllung
Erfüllungsort ist der jeweilige in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Ort.
12. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die am Ende der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
13. Haftung
Die Agentur übernimmt keine Haftung für im Zuge der Vertragserfüllung durchgeführte Transporte und Verpackungen.
14. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer wird je nach Leistungsbeschreibung individuell, auf Dauer des Auftrages oder auf bestimmte Zeit vereinbart. Eine Vertragsauflösung steht der Agentur aus wichtigen Gründen auch vorzeitig zu.
15. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen. Gerichtsstand für sämtliche zwischen der Agentur und dem Auftraggeber aus der Vertragsbeziehung entstehenden Streitigkeiten, ist das am Firmensitz der Agentur sachlich und örtlich zuständige Gericht. Dies gilt auch wenn der Auftragsgeber selbst nicht in Österreich ansässig ist und die Leistungserbringung außerhalb Österreichs liegt.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die Gültigkeit des Vertrages und der restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt. Die Agentur und der Auftragsgeber werden im Übereinkommen die weggefallene Bestimmung durch solche, welche dem Regelungszweck am ehesten entsprechen, ersetzten.
Ahornergasse 11/45, 1070 Wien
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Offenlegung nach § 25 Mediengesetz
Medieninhaber: Lidija Kondratenko